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16.01.23 –
Am 21. Dezember 2022 hat der Kreistag eine Richtline mit dem sperrigen Titel „Geänderte Richtlinie zur finanziellen Förderung der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock“ beschlossen. Konkret geht es um eine Richtlinie, nach der die Träger von Schuldnerberatung, Suchtberatung, Beratung von Menschen mit Behinderung usw. im Landkreis Zuschüsse beantragen können.
Im Zuge der dem Kreistagsbeschluss vorangehenden Beratungen im Sozialausschuss war von den Trägern mehrfach moniert worden, dass die Sachkostenzuschüsse pro beratender Person und Jahr seit vielen Jahren auf 9000 Euro gedeckelt sind. Das scheint um so weniger nachvollziehbar als vergleichbare Richtlinien hier 9600 Euro vorsehen.
Da im Zuge der aktuellen Beratungen in diesem Punkt keine Veränderung möglich war, hat die Fraktion der Grünen den Antrag gestellt, in die Richtlinie eine verbindliche Evaluierungspflicht für 2024 einzufügen. Der Kreistag ist dem Antrag mit großer Mehrheit gefolgt, so dass jetzt die Aussicht besteht, dass die Richtlinie 2024 nach der Evaluierung der Kostenentwicklung angepasst wird.
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