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Benötigt Schwaan neue Baugebiete?

14.04.23 – von Recke, R und Zöllig, R. –

Die Stadt plant, demnächst neue Baugebiete zu entwickeln. Ziel ist die Schaffung eines weiteren Wohngebietes in Fortsetzung der in den zurückliegenden Jahren erfolgten Baulandentwicklung. So war dies für die Stadtvertretung formuliert, die auf ihrer Sitzung im September 2022 mehrheitlich beschloss, einen städtebaulichen Vertrag zur Erweiterung des BaugebietesBöhlenrade mit der Landesgrunderwerb Gesellschaft (LGE) abzuschließen. Doch macht dies Sinn? Wir Grüne und auch die Mitglieder unserer Zählgemeinschaft stimmten dagegen. Im Vertrag steht, dass zur Erfüllung der städtebaulichen Entwicklungsziele der Stadt die im betreffenden Gebiet liegenden Grundstücke entwickelt und als Bauland veräußert werden sollen. Aber was sind die städtebaulichen Entwicklungsziele, wo sind diese formuliert? Schlichtweg existieren sie nicht. Der auch von den Grünen für diese Sitzung mitinitiierte Beschlussvorschlag zur vorrangigen Erstellung einer Stadtentwicklungsplanung wurde vorab von den meisten Stadtvertretern abgewählt. Ansonsten wäre zu diesem Zeitpunkt der angestrebte Vertrag mit der LGE geplatzt. Wäre das ein Dilemma? Wir wissen nicht, in welcher Form und wohin sich die Stadt Schwaan weiterentwickeln soll, planen aber ein neues und für Schwaan riesiges Baugebiet von ca. 70.000 qm. Dabei wurde völlig außer Acht gelassen, dass das bereits in der Erschließung befindliche Bebauungsgebiet „An den Kuhbergtannen“ an der Niendorfer Chaussee, geplant für Einfamilien- und Doppelhäuser, noch längst nicht fertiggestellt und die Nachfrage von Bauwilligen insbesondere wegen der immens gestiegenen Kosten rückläufig ist. Aber was wäre, wenn die Einwohnerzahl tatsächlich erheblich zunehmen würde? Reichen dann die vorhandenen Schul- und Kindergartenplätze für die vielen Einwohner? Wie steht es um die Einkaufsmöglichkeiten, die Spielplätze und die Kapazitäten in den Sporthallen? Und außerdem, wie sieht die Zuwegung zum geplanten neuen Baugebiet aus? Auf der Sitzung des Bauausschusses am 28. März 2023 stellte die LGE einen ersten Planungsentwurf für das neue Baugebiet vor, mit dem Arbeitstitel „Gebiet südlich Böhlenrade“. Viele Ein- und Mehrfamilienhäuser waren zu sehen, aber auch nur eine einzige Zufahrtsstraße aus dem bestehenden Wohngebiet Böhlenrade und keine Spielplätze. Auf Nachfrage verwies die LGE immer wieder darauf, dass man nach den Vorgaben der Stadt Schwaan plant.
Doch wo sind diese Vorgaben, wo sind die städtebaulichen Entwicklungsziele? Die Stadt benötigt als Grundlage für alle Baumaßnahmen eine Stadtentwicklungsplanung, in der Ziele und Grenzen der städtebaulichen Entwicklung festgeschrieben sind, um kostspielige Fehlentwicklungen zu vermeiden! Ergänzend sei auch angemerkt, dass mit dem angestrebten Verkauf städtischer Flächen das Anlagevermögen der Stadt schmilzt. Im Volksmund sagt man auch gerne, dass das Tafelsilber veräußert wird.

Renee Recke
Rüdiger Zöllig

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